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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Sommersport Allgemeine Teilnahme- und Charterbedingungen Teilnehmer- und Charterkreis Teilnahme- und charterberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Wassersport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Wassersportkursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag Die Anmeldung zu den Wassersportkursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Chartervertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Die Kurs-/Chartergebühr sowie ggf. die Prüfungsgebühr wird mit der Anmeldung fällig. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn/Charterbeginn wird 50% des jeweiligen Kurspreises/Charterpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/ Charterer gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7-Tagesfrist erklärtem Rücktritt sind die gesamten Kurskosten / Chartergebühren / Prüfungsgebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vercharterung nicht gelingt. Das Wassersportcenter Waginger See behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, oder den Termin zu ändern, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in den Kursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Equipments durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet, falls kein Ersatztermin angeboten werden kann. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Mitwirkungspflicht Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen Den Anweisungen des Ausbilders/Vercharterers ist Folge zu leisten. Ab Windstärke 3 der Beaufortskala sind, beim Segeln, Schwimmwesten anzulegen. An Bord der Segelboote sind Turn- oder Neoprenschuhe zu tragen. Brillen sind beim Surfen und Segeln gegen Verlust zu sichern. Sorgfaltspflicht Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Surfboards/Segelboote/SUP wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Charterer verpflichtet, die Surfboards/Segelboote/SUP vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Charterer verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Wassersportequipments durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Charterers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Charterers. Haftung Das Wassersportcenter Waginger See haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Wassersportequipments. Die Surfboards/Segelboote/SUP und das Motorboot sind haftpflichtversichert. Personen- und Sachschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 3,0 Millionen Euro begrenzt. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/Charterer im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge. Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Charterer eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Charterer verpflichtet sich, das Wassersportequipment wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) am Wassersportequipment und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Charterer persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Zusätzliche Charterbedingungen Das Wassersportcenter Waginger See ist als Vercharterer berechtigt, die Übergabe der Surfboards/Segelboote/SUP zu verweigern, sofern der Charterer/Schiffsführer nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Charterers/Schiffs-führers hinsichtlich der sicheren Führung der Surfboards/Segelboote/SUP offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vercharterer den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Chartergebühr einbehalten. Der Charterer ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Charterer haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haften der Charterer und Schiffsführer dem Vercharterer für alle Verpflichtungen aus dem Chartervertrag als Gesamtschuldner. Der Charterer/Schiffsführer hat auch für ein Verschulden seiner Crewmitglieder einzustehen. Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Schleppungen sind nur im Notfall und sodann mit eigener Leine durchzuführen. Der Charterer und Schiffsführer haftet dem Vercharterer im Falle eines gegen diesen erhobenen Schlepp- oder Bergelohnes als Gesamtschuldner. Bei Beginn der Charterperiode hinterlegt der Charterer beim Vercharterer eine Kaution in bar oder bestätigtem Bankscheck. Der Vercharterer ist im Schadensfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen. Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Surfboards/Segelboote/SUP und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen. 2. Wintesport Allgemeine Teilnahme- und Mietbedingungen Teilnehmer- und Mieterkreis Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Snowboarding-/ Skiport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag Die Anmeldung zu den Snowboarding-/Skikursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Die Kurs-/Mietgebühr wird mit der Anmeldung fällig. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn/Mietbeginn wird 50% des jeweiligen Kurspreises/Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/ Mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7- Tagesfrist erklärtem Rücktritt sind die gesamten Kurskosten / Mietgebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird. Das snow surf center behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, oder den Termin zu ändern, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in den Snowboarding-/ Skikursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Unwetter, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Snowboard-/Skimaterialien durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet, falls kein Ersatztermin angeboten werden kann. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Mitwirkungspflicht Der Teilnehmer/Mieter ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen Den Anweisungen des Ausbilders/Vermieters, sowie des Liftpersonals ist Folge zu leisten. Bei Ausübung des Snowboarding-/Skisports ist entsprechend funktionelle Bekleidung zu tragen. Brillen sind beim Snowboarden und Skifahren gegen Verlust zu sichern. Sorgfaltspflicht Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Snowboards/Ski wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, die Snowboards/Ski vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft der Snowboards/Ski durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters. Haftung Das snow surf center haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Snowboards/Ski. Der Teilnehmer/Mieter haftet persönlich, im Falle seines Verschuldens, für Personen- u. Sachschäden, Dritten gegenüber. Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, die Snowboards/Ski wie sein Eigentum zu behandeln und zu führen und gegen Diebstahl zu sichern. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Snowboards/Skiern und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Zusätzliche Mietbedingungen Das snow surf center ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Snowboards/Ski zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderlichen Fertigkeiten verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung der Snowboards/Ski offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten. Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Die Pistenregeln sowie die Vorschriften und Verbote des jeweiligen Liftbetreibers sind einzuhalten. Das Fahren außerhalb der gekennzeichneten Pisten ist zu unterlassen, es sei denn, der Teilnehmer/Mieter verfügt über entsprechend Kenntnisse der Lawinenkunde. Der Mieter haftet dem Vermieter im Falle eines gegen diesen erhobenen Bergelohnes als Gesamtschuldner. Bei Beginn der Mietperiode hinterlegt der Mieter beim Vermieter eine Kaution in bar oder bestätigtem Bankscheck. Der Vermieter ist im Schadensfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Schäden und Verluste, die nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen. Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Snowboards/Ski und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.
SpaßActionWasserSchnee
Tel: +49 (0)8669/6654 | Mobile: +49 (0)171 654 6654
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Sommersport Allgemeine Teilnahme- und Charterbedingungen Teilnehmer- und Charterkreis Teilnahme- und charterberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Wassersport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Wassersportkursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag Die Anmeldung zu den Wassersportkursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Chartervertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Die Kurs- /Chartergebühr sowie ggf. die Prüfungsgebühr wird mit der Anmeldung fällig. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn/Charterbeginn wird 50% des jeweiligen Kurspreises/Charterpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/ Charterer gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7-Tagesfrist erklärtem Rücktritt sind die gesamten Kurskosten / Chartergebühren / Prüfungsgebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vercharterung nicht gelingt. Das Wassersportcenter Waginger See behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, oder den Termin zu ändern, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in den Kursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Equipments durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet, falls kein Ersatztermin angeboten werden kann. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Mitwirkungspflicht Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen Den Anweisungen des Ausbilders/Vercharterers ist Folge zu leisten. Ab Windstärke 3 der Beaufortskala sind, beim Segeln, Schwimmwesten anzulegen. An Bord der Segelboote sind Turn- oder Neoprenschuhe zu tragen. Brillen sind beim Surfen und Segeln gegen Verlust zu sichern. Sorgfaltspflicht Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Surfboards/Segelboote/SUP wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Charterer verpflichtet, die Surfboards/Segelboote/SUP vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Charterer verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Wassersportequipments durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Charterers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Charterers. Haftung Das Wassersportcenter Waginger See haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Wassersportequipments. Die Surfboards/Segelboote/SUP und das Motorboot sind haftpflichtversichert. Personen- und Sachschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen Deckungsumfang von 3,0 Millionen Euro begrenzt. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der Teilnehmer/Charterer im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge. Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Charterer eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Charterer verpflichtet sich, das Wassersportequipment wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) am Wassersportequipment und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Charterer persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Zusätzliche Charterbedingungen Das Wassersportcenter Waginger See ist als Vercharterer berechtigt, die Übergabe der Surfboards/Segelboote/SUP zu verweigern, sofern der Charterer/Schiffsführer nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Charterers/Schiffs-führers hinsichtlich der sicheren Führung der Surfboards/Segelboote/SUP offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vercharterer den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Chartergebühr einbehalten. Der Charterer ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Charterer haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haften der Charterer und Schiffsführer dem Vercharterer für alle Verpflichtungen aus dem Chartervertrag als Gesamtschuldner. Der Charterer/Schiffsführer hat auch für ein Verschulden seiner Crewmitglieder einzustehen. Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Schleppungen sind nur im Notfall und sodann mit eigener Leine durchzuführen. Der Charterer und Schiffsführer haftet dem Vercharterer im Falle eines gegen diesen erhobenen Schlepp- oder Bergelohnes als Gesamtschuldner. Bei Beginn der Charterperiode hinterlegt der Charterer beim Vercharterer eine Kaution in bar oder bestätigtem Bankscheck. Der Vercharterer ist im Schadensfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen. Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Surfboards/Segelboote/SUP und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen. 2. Wintesport Allgemeine Teilnahme- und Mietbedingungen Teilnehmer- und Mieterkreis Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Snowboarding-/ Skiport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag Die Anmeldung zu den Snowboarding-/Skikursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Die Kurs-/Mietgebühr wird mit der Anmeldung fällig. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn/Mietbeginn wird 50% des jeweiligen Kurspreises/Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/ Mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7- Tagesfrist erklärtem Rücktritt sind die gesamten Kurskosten / Mietgebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird. Das snow surf center behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, oder den Termin zu ändern, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in den Snowboarding-/ Skikursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Unwetter, Blitzschlag) oder bei Zerstörung der Snowboard-/Skimaterialien durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet, falls kein Ersatztermin angeboten werden kann. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Mitwirkungspflicht Der Teilnehmer/Mieter ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen Den Anweisungen des Ausbilders/Vermieters, sowie des Liftpersonals ist Folge zu leisten. Bei Ausübung des Snowboarding-/Skisports ist entsprechend funktionelle Bekleidung zu tragen. Brillen sind beim Snowboarden und Skifahren gegen Verlust zu sichern. Sorgfaltspflicht Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Snowboards/Ski wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, die Snowboards/Ski vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft der Snowboards/Ski durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters. Haftung Das snow surf center haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Snowboards/Ski. Der Teilnehmer/Mieter haftet persönlich, im Falle seines Verschuldens, für Personen- u. Sachschäden, Dritten gegenüber. Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, die Snowboards/Ski wie sein Eigentum zu behandeln und zu führen und gegen Diebstahl zu sichern. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an den Snowboards/Skiern und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Zusätzliche Mietbedingungen Das snow surf center ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Snowboards/Ski zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderlichen Fertigkeiten verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung der Snowboards/Ski offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten. Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Die Pistenregeln sowie die Vorschriften und Verbote des jeweiligen Liftbetreibers sind einzuhalten. Das Fahren außerhalb der gekennzeichneten Pisten ist zu unterlassen, es sei denn, der Teilnehmer/Mieter verfügt über entsprechend Kenntnisse der Lawinenkunde. Der Mieter haftet dem Vermieter im Falle eines gegen diesen erhobenen Bergelohnes als Gesamtschuldner. Bei Beginn der Mietperiode hinterlegt der Mieter beim Vermieter eine Kaution in bar oder bestätigtem Bankscheck. Der Vermieter ist im Schadensfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Schäden und Verluste, die nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen. Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Snowboards/Ski und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.
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