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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Sommersport
Allgemeine Teilnahme- und Charterbedingungen
Teilnehmer- und Charterkreis
Teilnahme- und charterberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Wassersport ohne Gefahr für sich und
andere auszuüben.
Voraussetzung für die Teilnahme an allen Wassersportkursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu
können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu den Wassersportkursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Chartervertrages. Bei Minderjährigen ist zur
Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Die Kurs-/Chartergebühr sowie ggf.
die Prüfungsgebühr wird mit der Anmeldung fällig.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn/Charterbeginn wird 50% des jeweiligen
Kurspreises/Charterpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/ Charterer gestellt wird. Bei einem innerhalb der
7-Tagesfrist erklärtem Rücktritt sind die gesamten Kurskosten / Chartergebühren / Prüfungsgebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird
bzw. eine anderweitige Vercharterung nicht gelingt.
Das Wassersportcenter Waginger See behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, oder den Termin zu ändern,
wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in den Kursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei
Zerstörung des Equipments durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet, falls kein Ersatztermin angeboten werden kann.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere
vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Ausbilders/Vercharterers ist Folge zu leisten. Ab Windstärke 3 der Beaufortskala sind, beim Segeln, Schwimmwesten anzulegen. An
Bord der Segelboote sind Turn- oder Neoprenschuhe zu tragen. Brillen sind beim Surfen und Segeln gegen Verlust zu sichern.
Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Surfboards/Segelboote/SUP wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der
Teilnehmer/Charterer verpflichtet, die Surfboards/Segelboote/SUP vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder
Teilnehmer/Charterer verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
Falls die Betriebsbereitschaft des Wassersportequipments durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar
vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Charterers nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und
Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Charterers.
Haftung
Das Wassersportcenter Waginger See haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die
gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Wassersportequipments.
Die Surfboards/Segelboote/SUP und das Motorboot sind haftpflichtversichert. Personen- und Sachschäden sind im Rahmen der Haftpflicht auf einen
Deckungsumfang von 3,0 Millionen Euro begrenzt. Sofern der angerichtete Schaden diese Deckungssummen nachweislich übersteigt, haftet der
Teilnehmer/Charterer im Falle seines Verschuldens dem Verwender persönlich für die hinausgehenden Beträge.
Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Charterer eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Charterer verpflichtet sich, das
Wassersportequipment wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden
(einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) am Wassersportequipment und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Charterer persönlich. Für den Verlust
von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
Zusätzliche Charterbedingungen
Das Wassersportcenter Waginger See ist als Vercharterer berechtigt, die Übergabe der Surfboards/Segelboote/SUP zu verweigern, sofern der
Charterer/Schiffsführer nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (Fehlen der
erforderlichen Fahrerlaubnis, mangelnde Beherrschung des Fahrzeugs, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des
Charterers/Schiffs-führers hinsichtlich der sicheren Führung der Surfboards/Segelboote/SUP offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen
handelt, kann der Vercharterer den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Chartergebühr einbehalten.
Der Charterer ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten
Rückgabe dar. Der Charterer haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haften der Charterer
und Schiffsführer dem Vercharterer für alle Verpflichtungen aus dem Chartervertrag als Gesamtschuldner. Der Charterer/Schiffsführer hat auch für ein
Verschulden seiner Crewmitglieder einzustehen.
Die für den Fahrtbereich geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Schleppungen sind nur im Notfall und sodann mit eigener Leine
durchzuführen. Der Charterer und Schiffsführer haftet dem Vercharterer im Falle eines gegen diesen erhobenen Schlepp- oder Bergelohnes als
Gesamtschuldner.
Bei Beginn der Charterperiode hinterlegt der Charterer beim Vercharterer eine Kaution in bar oder bestätigtem Bankscheck. Der Vercharterer ist im
Schadensfalle berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft sowie für Schäden und Verluste, die durch
die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu entnehmen.
Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Surfboards/Segelboote/SUP und der
Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine
etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.
2. Wintesport
Allgemeine Teilnahme- und Mietbedingungen
Teilnehmer- und Mieterkreis
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Snowboarding-/ Skiport ohne Gefahr für
sich und andere auszuüben.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu den Snowboarding-/Skikursen bedarf der Schriftform. Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur
Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Die Kurs-/Mietgebühr wird mit der
Anmeldung fällig.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn/Mietbeginn wird 50% des jeweiligen
Kurspreises/Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/ Mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7-
Tagesfrist erklärtem Rücktritt sind die gesamten Kurskosten / Mietgebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird.
Das snow surf center behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, oder den Termin zu ändern, wenn die
Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in den Snowboarding-/ Skikursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Unwetter, Blitzschlag)
oder bei Zerstörung der Snowboard-/Skimaterialien durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet, falls kein Ersatztermin
angeboten werden kann. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder
sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer/Mieter ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Ausbilders/Vermieters, sowie des Liftpersonals ist Folge zu leisten. Bei Ausübung des Snowboarding-/Skisports ist entsprechend
funktionelle Bekleidung zu tragen. Brillen sind beim Snowboarden und Skifahren gegen Verlust zu sichern.
Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Snowboards/Ski wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter
verpflichtet, die Snowboards/Ski vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene
Schäden sofort anzuzeigen.
Falls die Betriebsbereitschaft der Snowboards/Ski durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche
Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung
entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.
Haftung
Das snow surf center haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der
Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, sowie für die
gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Snowboards/Ski.
Der Teilnehmer/Mieter haftet persönlich, im Falle seines Verschuldens, für Personen- u. Sachschäden, Dritten gegenüber.
Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, die Snowboards/Ski
wie sein Eigentum zu behandeln und zu führen und gegen Diebstahl zu sichern. Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden)
an den Snowboards/Skiern und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und
sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
Zusätzliche Mietbedingungen
Das snow surf center ist als Vermieter berechtigt, die Übergabe der Snowboards/Ski zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderlichen
Fertigkeiten verfügt. Sofern sich erst nach Übergabe eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich-
und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung der Snowboards/Ski offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen
Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten
Rückgabe dar. Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haftet der Mieter dem
Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.
Die Pistenregeln sowie die Vorschriften und Verbote des jeweiligen Liftbetreibers sind einzuhalten. Das Fahren außerhalb der gekennzeichneten Pisten ist
zu unterlassen, es sei denn, der Teilnehmer/Mieter verfügt über entsprechend Kenntnisse der Lawinenkunde. Der Mieter haftet dem Vermieter im Falle
eines gegen diesen erhobenen Bergelohnes als Gesamtschuldner.
Bei Beginn der Mietperiode hinterlegt der Mieter beim Vermieter eine Kaution in bar oder bestätigtem Bankscheck. Der Vermieter ist im Schadensfalle
berechtigt, aus dieser Kaution die Kosten für die Schäden und Verluste, die nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch (Abnutzung) entstanden sind, zu
entnehmen.
Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustandes der Snowboards/Ski und der
Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine
etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.